Verfasst von:
AAA am
21.05.2008 12:29
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THEMA: Karenz- Zuverdienst (Angemeldete Teilzeitstelle und " neue Selbstständige") |
Ich bin zur Zeit in Karenz. Über die Sommermonate (Juli, Aug., Sept.08) könnte ich eine 20 Stunden /Woche angemeldete Teilzeitbeschäftigung annehmen (bekomme dafür ca. 500 Euro/Monat). Weiters hab ich das Angebot auf der Basis von "neue Selbstständige" eine Tätigkeit auszuüben (ohne Gewerbeschein) für die ich 200 Euro/Monat bekommen würde. (wäre auch ab Juli)
Meine Frage: Wie sieht das mit der Steuer aus? Muß ich da welche abführen oder gilt die Grenze mit 10 000.- jährliches Einkommen. Versichert und so bin ich ja.
Ich bitte uum Antwort! |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
21.05.2008 12:29
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THEMA: Re: Karenz- Zuverdienst (Angemeldete Teilzeitstelle und " neue Selbstständige") |
Einkommen: Bis zu den besagten ca. 10.000,-- fällt keine Einkommensteuer an
Sozialversicherung: Auch wenn Sie bereits versichert sind, ist in der Teilzeitbeschäftigung voll SV-Pflicht und in der Selbständigkeit kann ein Antrag auf Geringfügigkeit gestellt werden, eine Meldung an die SVA ist aber erforderlich
Gewerbeschein: der ist von der Höhe des Bezüge unabhängig und wäre mit der WKO zu klären ob einer notwendig ist oder nicht
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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