Hallo,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Aufgabenstellung behilflich sein:
Mein Unternehmen (österr. UID) erbringt eine Beförderungsleistung innerhalb Österreichs und fakturiert an ein deutsches Unternehmen mit deutscher UID.
Aus meiner Sicht ist der Leistungsort Österreich und die sonstige Leistung in Österreich steuerbar. Da keine grenzüberschreitende Beförderungsleistung vorliegt, kann die Reverse-Charge-Regelung und die damit verbundene Ortsverlagerung mittels UID nicht angewandt werden.
Ist das so korrekt? Wenn ja, auf welche §§ sollte ich hinweisen, sollte es einmal zur Diskussion kommen.
Danke im Voraus!
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