Wenn Sie den Freibetragsbescheid (FBB) bei der Personalverrechnungsstelle abgeben, wird die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer monatlich um den angegebenen Betrag reduziert. Wenn Sie den FBB nicht abgeben, wird Ihnen monatlich mehr Lohnsteuer abgezogen. Dafür fällt die Steuergutschrift bei der Arbeitnehmerveranlagung höher aus.
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