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Verfasst von: MM am 21.05.2008 04:02
 


THEMA:  Freibetrag
Bei der Arbeitnehmerveranlagung gibt es immer eine Zusatzmitteilung zur Vorlage für den Dienstgeber - der Freibetrag. Was bedeutet dieser? Muss ich den abgeben? Was passiert wenn ich den nicht abgebe?
Verfasst von: Jutta Rapp am 21.05.2008 04:02
 


THEMA:  Re: Freibetrag
Wenn Sie den Freibetragsbescheid (FBB) bei der Personalverrechnungsstelle abgeben, wird die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer monatlich um den angegebenen Betrag reduziert. Wenn Sie den FBB nicht abgeben, wird Ihnen monatlich mehr Lohnsteuer abgezogen. Dafür fällt die Steuergutschrift bei der Arbeitnehmerveranlagung höher aus.
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