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Verfasst von: andy am 22.05.2008 11:21
 


THEMA:  geringfügigkeitsgrenze
hallo, was passiert, wenn ich bei 2 arbeitgebern geringfügig angestellt bin, und dann drüber komm? muss mich einer von den beiden dann anders melden, oder is das meine sache? ich bin als studentin versichert und bekomme kinderbeihilfe. bräuchte dringend eine antwort, danke andy
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 22.05.2008 11:21
 


THEMA:  Re: geringfügigkeitsgrenze
Wenn Sie bei einem Arbeitgeber über die Geringfügigkeitsgrenze kommen,dann muß dieser das bei der Gebietskrankenkasse melden.
Verfasst von: andreasdf am 22.05.2008 11:21
 


THEMA:  Re: geringfügigkeitsgrenze
beachte auch die zuverdienstgrenze für die familienbeihilfe von 9000 euro im kalenderjahr, falls du im sommer vollzeit arbeitest. lg
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