BK zählen zu den Einnahmen, aber werden wahrscheinlich als Werbungskosten wieder abzugsfähig sein.
Die Steuerbelastung hängt von den übrigen Einkünften ab.
Zinsen können, wenn sie das vermietete Haus betreffen, abgesetzt werden.
Spezielle Regeln gibt es noch für die Verteilung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen.
Wenn nur ein Teil des Hauses vermietet wird, ist jeweils nur ein entsprechender Teil der Ausgaben abzugsfähig.
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