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Verfasst von: IngeHam am 26.05.2008 18:32
 


THEMA:  Geringfügigkeit
hallo zusammen, hätte eine frage wegen eines nebenjobs. bin schülerin und würde gerne geringfügig bis zu 300 euro im monat von jänner bis dezember arbeiten. des weiteren möchte ich eine ferialpraxis im sommer 2008 machen. 1) muß ich da meine geringfügigkeit irgendwo melden? 2) muß ich etwas dem staat zurückzahlen? 3) wie hoch sind die grenzen etc.? vielen dank im voraus, inge
Verfasst von: jeannie am 26.05.2008 18:32
 


THEMA:  Re: Geringfügigkeit
Schülerin? Hier wäre das Alter relevant. Bis 18 Jahren darf bezüglich der Familienbeihilfe uneingeschränkt verdient werden, ab 18 max. 9000 im Jahr, egal ob im Sommer oder übers Jahr verteilt. 1) Die Geringfügigkeit (das Dienstverhältnis als solches) wird vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung gemeldet. 2) In den Sommermonaten wird vermutlich Lohnsteuer automatisch einbehalten - unbedingt Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Da könnte die gesamte Lohnsteuer (und sogar etwas mehr) als Guthaben ausgezahlt werden. 3) 10000 im Jahr, dazu einige Freibeträge. Entscheidend ist, dass nicht alles versteuert wird, sondern nur der übersteigende Betrag. lg jeannie
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