Verfasst von:
Paul Huemer am
26.05.2008 14:52
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THEMA: Familienbeihilfe |
Bin mir zum derzeitigen Zeitpunkt bewusst, dass ich dieses Jahr die Zuverdienstgrenze für Bezug der Familienbeihlfe von 9.000 € überschreiten werden.
Nun die Frage: Wenn ich rechtzeitig (vor Erreichen der 9.000€) den Bezug der Familienbeihilfe "abbestelle", kann ich dann das restliche Jahr soviel verdienen wie ich will, ohne zurückzahlen zu müssen? (bzw. meine Mutter, die ja die Bezieherin ist).
Wird die Grenze von 9000€ aliquot auf die Monate aufgeteilt für die ich bezogen habe? (Also z.B. Bezug bis inklusive Juni, dann darf ich nur 4.500€ verdient haben?)
Danke vielmals.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
26.05.2008 14:52
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THEMA: Re: Familienbeihilfe |
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie keine Familienbeihilfe beziehen,können Sie verdienen so viel Sie wollen.
Das Finanzamt könnte als Beweis eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zum Zeitpunkt des Endes der Familienbeihilfe verlangen und eine bis zum Jahresende.
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