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Verfasst von: Christian Seifert am 27.05.2008 16:56
 


THEMA:  Autoabsetzbetrag
Ich habe in den FAQ gelesen, wie man sein Auto absetzen kann? Überrascht stelle ich fest, dass kein Fahrtenbuch geführt werden muss, wenn die berufliche Nutzung des Autos mehr als 50% beträgt, d.h. dass alle angefallenen Kosten eines Jahres (wie Versicherung, Treibstoff, Reparaturen, etc.) vermindert um einen Privatanteil, angesetzet werden. Ist dazu kein weiterer Beweis notwendig, ob diese z.B. 80%-ige Nutzung stimmt? Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, wie will man dann diesen prozentuellen Nutzungsgrad belegen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.05.2008 16:56
 


THEMA:  Re: Autoabsetzbetrag
Man muß es glaubhaft machen.Wenn Sie z.B. nur einen Kunden haben und dieser neben Ihnen ansässig ist,dann wird es schwer sein, zu beweisen, dass Sie das KFZ zu 80 % beruflich brauchen.Haben Sie aber z.B. mehrer Kunden in Österreich zerstreut,wird es eher funktionieren.
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