Verfasst von:
Marek K. am
29.05.2008 07:25
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THEMA: Einkommensteuererklärung - Abschreibungen? |
Ich bin hauptberuflich bei einer Firma angestellt und arbeite am Wochenende als freier Diestnehmer (Journalist + Pressefotograf) mit einem Verdienst der unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Jetzt möchte ich eine Einkommensteuererklärung machen (möchte ist gut, ich muss) und blicke mich bei den Formularen E1 und E1a nicht durch.
Ich habe mir im letzten Jahr ein neues Notebook gekauft, sowie zwei externe Festplatten und ein Objektiv, dass ich aus Archivgründen (Festplatten) und Arbeitsgründen (Objektiv, bzw. zum Teil das Notebook) benötige.
Wie führe ich diese Aufwendungen an? Sind das 9130er Aufwendungen (Abschreibungen auf das Angelvermögen)? Weiters habe ich ein Handy plus einer Datenkarte die ich natürlich für meinen Nebenjob als Journalist benötige. Wie wird das vermerkt?
Welche Kosten meines Fahrzeuges (ich führe kein Kilometerbuch) kann ich anführen?
Wie sieht es aus wenn ich das Notebook im kommenden Jahr wechsle (es verkaufe und mir ein neues kaufe), wie wird das abgeschrieben?
Das Problem ist, es gibt verschiedenste Meinungen zu diesem Thema. Die einen sagen, dass man Dinge unter 400 Euro als ganzes abschreiben kann, allerdings müssen sie eigenständig betreibbar sein (da fällt eine externe Feestplatte raus). Dann gibt es noch die Regelung mit dem Privatanteil von 40 % (oder waren es 60 %) und drittens noch die Abschreibdauer, die sich je nach Gerät ändern kann.
Kann ich ein Objektiv abschreiben, dass ich gebraucht gekauft habe (Rechnung von 2007 natürlich dabei)?
Wenn ich eine Einkommensteuererklärung mache, muss ich keine Arbeitnehmerveranlagung abgeben, ist das richtig?
Und soweit mir bekannt ist müssen Angestellte die bei der BVA und VAEB angestellt sind und einen geringfügigen Nebenjob haben keine weiteren SV-Beiträge leisten.
Danke für Ihre Hilfe.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
29.05.2008 07:25
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THEMA: Re: Einkommensteuererklärung - Abschreibungen? |
phu, das sind ja ganz schon viele Fragen und noch mehr ... die Antworten darauf würden Seiten füllen.
Ich empfehle Ihnen einerseits das "Selbständigenbuch" das Sie auf der Seite www.bmf.gv.at finden. Das gibt viele Informationen zum Grundsatz der Betriebsausgaben (dahin klangen mir Ihre Fragen) und darüber hinaus würde ich Ihnen empfehlen zumindest eine kostenlose Erstberatung bei einem Berater Ihres Vertrauens zu besuchen.
Grundsätzlich als Vorabinfo:
Wenn Sie Dinge kaufen, die dem Betrieb voraussichtlich länger als 1 Jahr dienen und die kosten mehr als € 400,--, dann müssen sie diese Ausgabe auf mehrere Jahre verteilt abschreiben (= Anlagenverzeichnis und Abschreiung auf Anlagevermögen). Dazu müssen Verzeichnisse und Nachweise geführt werden.
Und ja, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung machen, dann brauchen Sie keine Arbeitnehmerveranlagung mehr.
Mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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