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Verfasst von: Barbara Mayer am 30.05.2008 05:07
 


THEMA:  Steuernummer
Guten Tag, ich bin Student und daher auch Kinderbeihilfe empfänger. Im Zuge der EM in Wien möchte ich arbeiten, jedoch verlangen die Arbeitgeber eine Steuernummer/bzw. eine Bescheid für Befreiung von der Steuerpflicht. Die Bezahlung überschreitet die 8.750 Euro zuverdienst Grenze sicher nicht. Auf der Homepage vom Finanzamt habe ich kein solche Befreiung gefunden. Gibt es so eine Befreiung überhaupt und entstehen irgendwelche Nachteile, wenn ich eine solche habe? Vielen Dank Barbara Mayer
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 30.05.2008 05:07
 


THEMA:  Re: Steuernummer
.. Ich denke, dass es dabei darum geht, dass der Arbeitgeber möchte, dass Sie als Selbständiger (Gewerbetreibender) bei ihm arbeiten, damit für ihn keine Sozialversicherungspflicht entsteht. Einen Bescheid über eine Befreiung der Steuerpflicht - das gibt es nicht. Fraglich ist, was Ihre Tätigkeit ist, und welche Form des Dienstverhältnisses / Zusammenabeit Sie eingehen. Sie können folgenden Weg gehen: - Lösen Sie einen Gewerbeschein, der für Ihre Tätigkeit paßt. Hier ist die Wirtschaftskammer Ihr Partner und kann Sie auch beraten, welchen Sie lösen können - Melden Sie sich beim Finanzamt an - melden Sie sich bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft an - Bei der Sozialversicherung sollten Sie sich überlegen, ob Ihr Gewinn unter knapp € 4.500,-- bleiben wird, denn somit würden Sie KEINE Sozialversicherung bezahlen müssen, andernfalls fällt pro Quartal Sozialversicherung an. Sie führen dann Aufzeichnugen über Ihre Einnahmen und den dazu gehörigen Ausgaben (Fahrtkosten, Telefon, Papier, Drucker, Computer, ...) und erstellen mit Jahresende eine Einnahmen-Ausgabenrechnung. Ihren Arbeitgebern legen Sie den Gewerbeschein vor - dann ist für die normalerweise das Thema erledigt. Mit lieben Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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