Verfasst von:
bernd_h am
30.05.2008 05:31
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THEMA: Zinseinkünfte aus D |
Vor einigen Jahren habe ich meinen Wohnsitz nach Österreich verlegt (Job in A, SV in A, Lohnsteuer in A).
Nach wie vor habe ich Zinseinkünfte in D, die bisher auch dort per Quellensteuer besteuert wurden.
Nun wurde mir gesagt, ich solle diese doch komplett freistellen lassen und in A angeben.
Ist das günstiger?
Hätte ich die bisherigen Bezüge auch in A melden müssen?
Vielen Dank
bh
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
30.05.2008 05:31
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THEMA: Re: Zinseinkünfte aus D |
die Zinseinkünfte aus vielen Kapitalerträgen gelten in Österreich durch den Abzug einer KESt (Kapitalertragsteuer) in Höhe von 25 % als endversteuert. Auf Antrag können sie aber in die laufende Besteuerung aufgenommen werden (wenn der Gesamtsteuersatz z.B. geringer as 25 % ist).
Ausländische Kapitlaerträge,die inländischen endbesteuerten inhatlich entsprechen, sind der Besteuerung von Inlandserträgen gleichgestellt.(25 % Endversteuerung, "Quasi"-Endversteuerung).
Laut dem EuGH-Urteil vom 15.7.2004 (C-31/02, RS Lenz) können ausländische Kapitalerträge mit 25 % versteuert werden.
Da meines Wissens nach in Deutschland ein Abzug von 44 % vorgenommen wird (ist dem so?) ist eine Freistellung und eine Beantragung auf die Sondersteuer als Quasi-Endversteuerung in Österreich sicherlich sinnvoll.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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