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Verfasst von: Sandra am 30.05.2008 11:39
 


THEMA:  Großes Pendlerpauschale - 20 km
Guten Tag! Nach einem Jobwechsel in eine andere Stadt stellt sich mir die Frage, ob ich nun Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale habe... Generell ist es so, dass meine AZ Montags - Donnerstags von 8 - 17 Uhr ist und an diesen Tagen würde ich den Arbeitsplatz jeweils in etwa 1 bis knapp 2 Stunden mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Freitags jedoch höre ich bereits um 14 Uhr auf - und für den Heimweg würde ich lt. Planung der ÖBB mit den Öffis 2:03 Minuten benötigen. Steht mir in diesem Fall das große PP zu, da ich die 2Std-Grenze für den Heimweg am Freitag überschreite? Der Arbeitsplatz ist 28 Km von meinem Wohnort entfernt. Zusätzlich würde mich interessieren, ob mögliche Überstunden (z.b. wenn diese im Rahmen eines Überstundenpauschales vereinbart wurden) auf die PP-Regelung einen Einfluss haben? Dadurch verlängert sich ja theoretisch meine AZ - und somit wäre unter Umständen ein Öffentl. Verkehrsmittel an Tagen mit ÜStd. wiederum schwerer zu erreichen... Über eine baldige Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen! MFG Sandra
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 30.05.2008 11:39
 


THEMA:  Re: Großes Pendlerpauschale - 20 km
Das Pendlerpauschale richtet sich nach der überwiegenden Erreichbarkeit / Fahrzeit die sie benötigen wobei regelmäßige Überstunden auch dazu gehören. Wenn nun die Hin- und die Rückfahrt unterschiedlich lange dauern, dann zählt die zeitlich längere Basis für die Pendlerpauschale. Dass nur am Freitag eine längere Fahrtzeit entsteht ist dafür nicht ausreichend. Sie sollten dazu eine Zeitdokumentation erstellen, diese dem Pendlerpauschalen-antrag bei Dienstgeber beischließen, damit im Prüfungsfall eine ausreichende Dokumentation vorhanden ist. mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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