Verfasst von:
tom34 am
30.05.2008 11:43
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THEMA: fahrtkosten |
Guten Tag!!
wohne in der stadt und hab mein lager privat von familienagehörigen ein bisschen ausserhalb der stadt bekommen. jetzt wollt ich fragen wie es mit den fahrtkosten ist?
kann ich die halbjahreskarte der öffentlichen verkehrsmittel in meine betriebsausgaben schon aufnehmen oder?
und muss ich meine lageraddresse irgendwo melden wenn ich es privat bekomme und nichts dafür bezahlen muss?
danke für die antworten
mit freundlichen grüßen tom
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
30.05.2008 11:43
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THEMA: Re: fahrtkosten |
Lieber Tom,
Vorweg würde ich nach Ihrer Darstellung von folgenen Grundlagen ausgehen:
- Sie sind selbständig tätig
- haben einen Firmensitz
- zusätzlich ein Lager das Sie für Ihre Waren und/oder Maschinen benötigen
- Miete fällt dafür keine an
Wenn diese Grundannahmen korrekt sind, dann kann ich Ihnen sagen, dass Sie die Fahrtkosten zum und vom Lager als Betriebskosten absetzten können, da es sich um eine berufliche (ausschließlich) Nutzung handelt. Dass Sie dafür keine Miete zahlen ist unerheblich, sicherheitshalber würde ich aber eine "unentgeltliche Nutzungsvereinbarung" festhalten, damit eine Dokumentation für Nachfragen vorhanden ist.
Mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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