Verfasst von:
a am
06.06.2008 12:27
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THEMA: freier Dienstvertrag oder Honorarbasis |
Guten Tag!
Ich stehe vor der Entscheidung ein Dienstverhältnis einzugehen. Nun stehen mir die Optionen eines freien Dienstvertrags oder aber Honorarbasis zur Verfügung.
Ich bekäme in beiden Fällen 18 Euro pro Stunde.
Worin liegen nun die
1)Vorteile und Nachteile eines Freien Dienstvertrags wie auch die
2)Vor- und Nachteile eines Honorarvertrags?
Mit freundlichen Grüßen
Sarah
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Verfasst von:
jeannie am
06.06.2008 12:27
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THEMA: Re: freier Dienstvertrag oder Honorarbasis |
Kein Unterschied bei der Steuerhöhe und Absetzmöglichkeiten, der Unterschied liegt nur bei SV:
Freier Dienstvertrag:
automatisch ASVG-versichert = SV wird (über monatl. Geringfügigkeitsgrenze) sofort abgezogen, immer unfallversichert (bezahlt AG).
Honorar (Werkvertrag):
selbstständig, SV der GW voll versichert
Unterm Strich kommt FrDV billiger, wenn es die einzige Einnahmequelle ist.
Ist man schon irgendwo angestellt, gilt für den Nebenverdienst:
-bei FrDv ist die SV zusätzlich in voller Höhe zu zahlen,
- bei WV gibt es eine Freigrenze (ca. 4.000 jährlich), darunter ist nur UV zu zahlen.
Es liegt in der Art der Tätigkeit, ob man tatsächlich die freie Wahl zwischen FrDV und WV hat:
FrDV: wie unselbstständig, keine Arbeitnehmerrechte, freie Zeiteinteilung, meist persönliche Arbeitsleitung gefordert, keine wesentlichen eigenen Geräte nötig bzw. Werkzeug wird gestellt
WV: völlig selbstständig (ewtl. Gewerbeschein nötig), eigenes Werkzeug und Maschinen, freie Zeiteinteilung, Vertretung möglich
lg jeannie |
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Verfasst von:
jeannie am
06.06.2008 12:27
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THEMA: Re: freier Dienstvertrag oder Honorarbasis |
Ich hatte keineswegs im Sinn zu empfehlen, bei jeder Flaute das Gewerbe abzumelden.
Doch gibt es viele Lebensformen, die eindeutig stark schwankender Selbstständigkeit unterliegen:
- diverse Ferialarbeiten, die tatsächlich nur in den Hochschulferien ausgeübt werden (Betreuung von Messeständen, Discjockey auf Sommerfesten, Animateure, Reiseleiter, Durchführung von Straßeninterviews, ...)
- in sich abgeschlossene Projekte, die sich nicht immer über Dienstverträge regeln lassen
- Pausen in der selbstständigen Tätigkeit, die für AMS-Kurse genutzt werden (AMS besteht auf die Abmeldung)
- Schilehrer, die im Sommer als Bademeister fix angestellt sind
- leitende Angestellte, die entweder durch berufliche Erfahrung oder private Interessen in einem Fachgebiet besonders beschlagen, von dritter Seite gebeten werden, eine Vortragsreihe zu gestalten oder eine Exkursion zu organisieren, dies aber allein aus zeitlichen Gründen nicht dauerhaft anbieten wollen
- und ähnliches mehr
Wie gesagt, nicht Flaute, sondern tatsächlich nur gelegentliche selbstständige Tätigkeit.
lg jeannie |
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