Frage: Ich bin angestellt und habe zusätzlich ein Gewerbe (Online-Shop). Bei der Berechnung der Einkommenssteuer wird - nehme ich an - das Angestellten-Gehalt und das Einkommen aus dem Gewerbe zusammengezählt und dann die Einkommenssteuer berechnet (oder?). Wird das 13. und 14. Gehalt dann nochmal besteuert? Weil man ja für das 13. und 14. Gehalt weniger Steuern gezahlt.
Oder wird das Ganze getrennt berechnet?
das Angestellten-Gehalt und das Einkommen aus dem Gewerbe zusammengezählt und dann die Einkommenssteuer berechnet
ja, jedoch ohne 13. und 14. Gehalt; daher für diese beiden Bezüge keine nochmalige Besteuerung