Verfasst von:
Michael M. am
04.06.2008 13:28
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THEMA: Verzicht auf Kleinunternr. erst im nächsten Jahr |
Hallo!
Ich habe mich vor kurzem selbsttändig gemacht und bin mir wegen der Kleinunternehmerregelung noch nicht ganz sicher. Da der Umsatz in diesem Jahr die 30.000 Euro Grenze mit sicherheit nicht übersteigen wird tendire ich zur Ust.-Befreiung. Meine Frage ist nun, wenn ich mich dann Anfang nächsten Jahres dazu entscheide, auf diese Regelung zu verzichten und ab 2009 dann Ust abführe, hat das dann Auswirkungen auf 2008? Muss ich dann im Nachhinein für 2008 auch noch die Ust nachberechnen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
04.06.2008 13:28
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THEMA: Re: Verzicht auf Kleinunternr. erst im nächsten Jahr |
Wenn Sie Zahlungen für Rechnungen des Jahres 2008 (ohne USt) erst im Jahr 2009 erhalten, müssen Sie für diese Einnahmen USt bezahlen. Wenn Ihre Kunden Unternehmer mit Vorsteuerabzug sind, können Sie die Umsatzsteuer von Ihren Kunden nachfordern, welche diese mit dem Finanzamt verrechnen können. Handelt es sich bei Ihren Kunden um Private, werden Sie die Umsatzsteuer nicht nachverrechnen können.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
04.06.2008 13:28
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THEMA: Re: Verzicht auf Kleinunternr. erst im nächsten Jahr |
Sie sollten jedenfalls überlegen, ob es für Sie denn überhaupt von Vorteil ist, dass Sie Kleinunternehmer sind!
Wenn Ihre Kunden Unternehmer sind, dann ist es meist von Nachteil in der Kleinunternehmerregelung zu verbleiben, da sie hier auch KEINE Vorsteuern zurückholen können.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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