Verfasst von:
topsi am
24.06.2008 08:42
|
|
THEMA: Sachbezug anführen in GuV? |
Hallo,
muß der Sachbezug (Firmen-PKW f. Angestellten) in der GuV aufscheinen?
Bisher habe ich den Sachbezug als Aufwand an Erlös mit gleichem Betrag gebucht. Da sich am Ergebnis nichts ändert, meine Frage: ist das wirklich notwendig, gibt es da eine gesetzliche Grundlage oder so was?
Kann ich die Buchung einfach ab einem neuen Geschäftsjahr weglassen?
Danke!
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
24.06.2008 08:42
|
|
THEMA: Re: Sachbezug anführen in GuV? |
In der Bilanz gibt es grundsätzlich ein Saldierungsverbot.
Nachdem der Sachbezug aber weder einer Ausgabe noch einer Einnahme entspricht, kann eine Verbuchung dieses virtuellen Betrages auch gänzlich unterbleiben.
Oftmals wird dieser Betrag aber deswegen gerne verbucht, weil letztendlich die Finanz die Bemessungsgrundlagen für die Lohnsteuer und SV gerne auf Basis der Buchhaltungssummen überprüft. Somit wäre die Verbuchung für Zwecke der Lohnnebenkostenprüfung effizient.
Nachdem beides - die Zu- und die Abbuchung - in der Klasse 6 erfolgt, ergibt sich in der GuV daraus keine Verlängerung sowie keine verzerrte Buchung.
Somit wäre eine Verbuchung von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
|
|
|
|