Verfasst von:
tini am
06.06.2008 08:31
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THEMA: Teilzeitjob nebenbei |
Folgende Thematik:
Bin zZt. Vollzeitbeschäftigt (Netto 1200,-) und werde eine Teilzeitbeschäftigung annehmen (15 Std. netto 450,-).
Im Herbst dJ werde ich mit dem Studium beginnen. Vollzeittätigkeit läuft im Herbst aus (befristete Tätigk.)!
Status Herbst:
Studium=Selbsterhalterstip.
Teilzeitjob (15Std.)
Nun meine Frage(n):
- von Juni-September fahr ich nun "zweigleisig" Voll- und Teilzeitjob! Wie und Wann wirds eine Steuernachzahlung geben? Wo und Wie wird dies berechnet (sodass ich mir das Geld weglegen kann)
Würde mich schrecklich über Hilfe&Rat freuen!
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
06.06.2008 08:31
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THEMA: Re: Teilzeitjob nebenbei |
Wenn Sie die Teilzeitbeschäfitigung nebenbei in einem echten Dienstverhältnis machen, dann kommt es "nur" mehr zu einer Steuernachzahlung.
Diese erfolgt nach Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung, zu der Sie verpflichtet sind, im Folgejahr.
Die Berechnung können sie durchführen in dem Sie zu den Nettobeträgen die Steuer wieder dazurechen und dann diesen Betrag auf der Seite www.bmf.gv.at zur Berechnung eingeben (mal 12 = Jahresbetrag)
Mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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Verfasst von:
tini am
06.06.2008 08:31
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