Verfasst von:
sil0505 am
04.06.2008 11:08
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THEMA: Jahresabschluß unterschreiben? |
habe 2 verschiedene Meinungen gehört und bin jetzt komplett unsicher: muß der Jahresabschluß vom Geschäftsführer unterschrieben werden?
wenn ja, Bilanz u. GuV oder nur Bilanz?
sind ein KMU mit Bilanzsumme 1,3 Mio Eur, Umsatz ca. 3 Mio, 24 Mitarbeiter`.
Vielen Dank!!
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Verfasst von:
Wt/StB am
04.06.2008 11:08
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THEMA: Re: Jahresabschluß unterschreiben? |
§ 194 UGB sagt folgendes:
Der Jahresabschluss ist vom Unternehmer unter Beisetzung des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.
Haben Sie eine Kapitalgesellschaft, unterschreibt der Geschäftsführer.
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