Verfasst von:
tom34 am
06.06.2008 13:50
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THEMA: gechaeftsumstellung |
guten tag!!
moechte meinen bestehenden warenbestand loswerden da ich auf andere produkte umsteige.
jetzt ist meine frage:
kann ich als kleinunternehmer meine waren auch haendlern in groeßeren moengen abgeben oder muss ich dafuer großhaendler sein.
ansonsten weiß ich naemlich keine andere moeglichkeit um meine stuecke schnell loszuwerden.
mit freundlichen grueßen
tom
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
06.06.2008 13:50
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THEMA: Re: gechaeftsumstellung |
Sie können Ihre Mengen "abverkaufen" und damit auch in Großmengen kurzfristig abgeben. Daraus entsteht KEIN Großhandelsgeschäft.
:o)
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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Verfasst von:
jeannie am
06.06.2008 13:50
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THEMA: Re: gechaeftsumstellung |
Als Kleinunternehmer verkaufen sie Ust-frei bis zu 30.000,-, einmal in 5 Jahren können Sie diese Summe auch um 15 % übersteigen = 34.500,-.
Wenn Sie jetzt auf die Schnelle ihr Lager verkaufen wollen und dabei weit darüber liegen, müssen sie für ALLE Umsätze des heurigen Jahres USt verrechnen und abliefern (gilt auch für die weiteren 4 Jahre, dann ist Abmeldung möglich). Sie könnten sogar erfolgreich von bisherigen (seit Jänner) Unternehmer-Kunden USt. nachfordern, von privaten Kunden wohl nicht.
Damit sind Sie auch vorsteuerabzugsberechtigt, was beim Kauf des neuen Sortiments nicht uninteressant ist.
Tipp: im Grenzfall (falls ie tatsächlich nru wegen dieser Umstellung 1 x zu viel Umsatz haben) führen Sie Ihren Abverkauf zur Jahreswende durch oder vereinbaren mit den Großkunden, dass der 2. Teil erst im kommenden Jahr zu zahlen ist.
Ob sich das lohnt, können Sie selbst am besten abschätzen.
Ihre Frage zielte aber wohl eher dahingehend, ob sie als Großhändler (Verkauf an Wiederverkäufer) eine andere Berechtigung benötigen: Nein.
lg jeannie
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