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Verfasst von: U. Koller am 10.06.2008 13:03
 


THEMA:  Laptop/Kamera innerhalb 2 Jahren abschreibbar?
Guten Tag, ich bin selbständiger Fotograf und Grafikdesigner, und plage mich immer wieder mit der "3-Jahre-Regelung" zum Abschreiben von zB. Laptop und Kamera herum. Kann man solche Investitionsgüter nicht auf 2 Jahre abschreiben? Wenn ich weiterhin alles 3 Jahre in meiner Buchhaltung drinnen habe, und ich muss nach 2 Jahren erneut investieren, verfällt immer ein komplettes Jahr zum Abschreiben! Im Profi-Fotografie Bereich ist es einfach nicht mehr möglich, 3 Jahre lang mit dem gleichen Gehäuse (Kamera) zu fotografieren. Innovationen und Kundenwünsche lassen dies nicht zu. Gleichzeitig verwende ich meinen Laptop als Hauptrechner, ja und wenn der 3 Jahre durch halten würde, wäre ich echt froh! Vielen Dank für die Antworten! PS: Das Finanzamt war diesbezüglich mit meiner Anfrage etwas überfordert.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 10.06.2008 13:03
 


THEMA:  Re: Laptop/Kamera innerhalb 2 Jahren abschreibbar?
Wenn Sie ein Wirtschaftsgut nach 2 Jahren "entsorgen" dann gilt der Restwert in dem 2. Jahr auch als Ausgabe - Sie verlieren somit nichts. Wenn Sie das Gerät nach 2 Jahren oder eben im 2. Jahr verkaufen, dann wird der Verkaufswert mit dem Restwert gegengerechnet und die Differenz eben als Gewinn oder Verlust im Betrieb berücksichtigt. Sie verlieren also durch die 3-Jahresverteilung nichts, es handelt sich lediglich um eine Verschiebung. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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