Verfasst von:
Johannes N. am
10.06.2008 13:11
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THEMA: KFZ Leasing |
Hallo!
Ich hab mittlerweile zu nachstehenden Thema 4 verschiedene Meinungen erhalten. Nun möchte ich Sie um Ihre Meinung fragen:
Sachverhalt:
Mit April 2008 ist mein Leasingvertrag ausgelaufen. Nun hab ich einen Restwert von ungefähr 430,-(inkl. UST) zu bezahlen das ich auch zahlen werde. Das war ein Restwertleasing. So hier gehen die Meinungen auseinander. 1) den Restwert aktiviern und auf 2 Jahre abschreiben. 2) als Leasingaufwand buchen. 3) als Leasingaufwand buchen und Listenpreis aktivieren. 4) Restwert als GWG abschreiben.
Bitte um Ihre ("richtige") Variante!!!
Vielen, vielen DANK!
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
10.06.2008 13:11
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THEMA: Re: KFZ Leasing |
die "Richtige" Variante:
erstens hängt das davon ab, wie alt das Auto ist. Sie müssen laut Steuervorschrift das Auto auf 8 Jahre abschreiben.
Richtig hätte während des Leasings der Betrag, der die 1/8tel Abschreibung übersteigt (abzüglich Zinsen und Gebühren) aktiviert werden müssen. Dazu müsste dann dann der Restwert aktiviert werden (tatsächlich nur 430,--???) und alles gemeinsam auf die restliche Zeit (die noch bis auf 8 Jahre fehlt) abgeschrieben werden.
Das wäre jetzt die richtige Variante.
Wenn nun also in der Zwischenzeit NICHT aktiviert wurde, und - so würde ich aus Ihren Angaben schließen - 6 Jahre geleast wurden, der Restkaufwert TATSÄCHLICH nur 430,-- brutto ausmachen, dann wären Sie unter dem Aktivierungswert und würden richtigerweise FALSCH weiter verfahren in dem Sie den Gesamtbetrag als "geringwertiges Wirtschaftsgut" gleich abschreiben.
mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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