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Verfasst von: Thomas am 16.06.2008 12:21
 


THEMA:  Verluste
Sg.Damen und Herren! Habe eine Frage: Seit 2001 führe ich einen Gewerbebetrieb der bis 2005 Verluste gemacht hat. Im Jahr 2006 hab ich einen Gewinn (28.000). Kann ich jetzt den Verlust aus dem Jahr 2005 (-49.000) in abzug bringen? Oder vom Jahr 2001 (-76.000)? Gilt hier die 3 Jahresregel? Kann ich den vollen Verlust verwerten? Wie mach ich das am besten? Danke!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 16.06.2008 12:21
 


THEMA:  Re: Verluste
Die Anlaufverluste gelten weiterhin noch als Reduktion der Bemessung der Steuer, Sie brauchen dazu diese nur in der Erklärung an zu geben - ein Beiblatt mit der Auflistung der einzelnen vortragsfähigen Gewinne nach Jahren wäre sicherlich hilfreich. Bitte um Beachtung, dass nur max. 75 % des Gewinnes mit Verlustvorträgen kompensierbar ist. Mit lieben Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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