Verfasst von:
Ernst K am
16.06.2008 12:23
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THEMA: Finanzamt Nachforderung |
Hallo,
ich habe da eine Frage bezueglich einer Nachforderung durch das Finanzamt.
Habe fuer das letzte Jahr meine Einkommensteuerausgleich gemacht und und einen Bescheid mit einer Gutschrift von 2000eur erhaltn der auch rechtskraeftig ist.
Dabei ist dem FA jedoch der Fehler unterlaufen das mein Arbeigeber noch nicht saemtliche Einkuenfte gemeldet hat. Da nun dem FA das gesamte Jahreseinkommen zur Verfuegung steht wurde ein Wiederaufnahmeverfahren beschlossen in dem die Rueckzahlung der 2000EUR gefordert wird da mir nur 50EUR Ausgleich zustehen wuerden.
Kann man hier gegenueber dem FA argumentieren das der Erstbescheid bereits rechtskraeftig ist bzw. das Geld im guten Glauben bereits verbraucht ist oder kommt man um die Rueckzahlung da nicht rum??
Ich waere um einen hilfreichen Tipp zum weiteren Verhalten sehr dankbar.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
16.06.2008 12:23
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THEMA: Re: Finanzamt Nachforderung |
Nein, wenn sich ergibt, dass der Bescheid nicht korrekt war, dann kann und muss dieser von Amts wegen erneut aufgenommen und bearbeitet werden. Ds hat leider seine Richtigkeit.
Sie könnten nur versuchen diese Situation dafür zu nutzen, nochmals durch zugehen, ob Sie nicht selbst noch Absetzposten oder Nachträge haben.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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