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Verfasst von: Bart am 11.06.2008 17:30
 


THEMA:  Nachzahlung Geringfügigkeit
Hallo! Ich bin derzeit als Student nichtselbständig geringfügig beschäftigt. Wenn ich nach Studienende beispielsweise für die letzten drei Monate des Jahres Vollzeitbeschäftigt wäre, müsste ich dann die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung nachträglich versteuern? Oder was wäre die Höchstgrenze, ab der es steuerpflichtig werden würde? Vielen Dank schonmal für die Antwort!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 11.06.2008 17:30
 


THEMA:  Re: Nachzahlung Geringfügigkeit
Wenn Sie im Jahr insgesamt unter € 10.000,- bleiben, fällt keine Einkommensteuer an.
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