Verfasst von:
Martin Hahn am
13.06.2008 09:47
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THEMA: Praktikantenentgeld versteuern |
Hallo,
ich hätte bitte einmal eine Grundlegende Frage zur Einkommenssteuererklärung:
Ich habe aus meiner selbstständigen Tätigkeit neben dem Studium im Jahr 2007 Gewinn erzielt.
Zusätzlich habe ich
vom 01.07.07 bis 31.12.07 meine Diplomarbeit in einem 500 km entfernten Betrieb geschrieben und dafür monatlich 330 Euro als "Praktikantenentgeld" erhalten.
Vom diesem Betrieb erhielt ich monatlich eine Heimfahrt mit 0,30 cent/km erstattet.
In der Einkommenssteuererklärung würde ich:
Den Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit in der Anlage GSE darstellen.
Das Erhaltene Praktikantenentgeld würde ich in der Anlage N darstellen.
Und das direkt erhaltene Geld der Fahrtkosten überhaupt nicht.
Ich denke das ist soweit in Ordnung. Nun zur hauptsächlichen Frage:
Kann ich die Aufwendungen während der Diplomarbeit (die dann als freiwilliges Praktikum gelten würde), also Fahrtkosten, Übernachtung und Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen?
Wenn ja, gilt für die Benutzung der Bahn auch die 0,30 cent Regelung? Benötige ich Belege für die Fahrkosten?
Herzlichen Dank für die Beantwortung!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
13.06.2008 09:47
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THEMA: Re: Praktikantenentgeld versteuern |
Vorweg:ich habe mich m. deutschem Steuerrecht nur am Rande beschäftigt,aber es gibt sehr viele Ähnlichkeiten.
Nach österr. Recht könnten Sie die Aufwendungen während der Diplomarbeit geltend machen.
Bei uns kann man Km-Geld nicht geltend machen, wenn man offensichtlich m.d.Bahn gefahren ist.
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