Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: AFB am 25.06.2008 04:20
 


THEMA:  Aussergewöhnliche Belastung
Guten Tag! Ich bitte um Beantwortung folgender Frage: Als Sachwalterin meiner behinderten Schwester (Grad der Behinderung 100% lt. Behindertenpass), beziehe ich für sie auch die erhöhte Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag, da beide Elternteile bereits verstorben sind. Für die Unterbringung im Wohnheim der Lebenshilfe bezahle ich monatlich für sie € 310,-. Kann ich diese Geldleistung als aussergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend machen.
Verfasst von: jeannie am 25.06.2008 04:20
 


THEMA:  Re: Aussergewöhnliche Belastung
Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Haupteinkommen Ihrer Schwester eine Waisenpension ist? Erst wenn aus diesen Einkünften (Pension, FBH, KAB, Pflegegeld) das Wohnheim nicht finanzierbar ist und Sie als Angehörige zur Kasse gebeten werden, entstehen für Sie außergewöhnliche Belastungen. Der Selbstbehalt reduziert sich um einen Prozentpunkt, weil Sie ja Familienbeihilfe beziehen. In einem solchen Fall ist es von Vorteil, alles anzusetzen, um über den Selbstbehalt und in den Genuß des Steuervorteils zu kommen: Überhang der Kosten für Ihre Schwester, aber auch eigene Krankheitskosten, Rezeptrechnung, Zahnarzt, Brille, ... lg jeannie
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.