Klare Frage: Ist es jetzt eine WG oder eine Lebensgemeinschaft?
Eine echte WG betrifft den AEAB überhaupt nicht.
Vieles ist bei Behörden Ermessenssache des Prüfers, ob er der LG eine Probezeit gewährt. Eine Kontrolle ist wohl nur bei einem Planquadrat oder nach einer Anzeige durch gut informierte Freunde oder Kollegen zu befürchten.
Es spielt dabei keine Rolle, ob es ein mitgebrachtes oder gemeinsames Kind ist.
AEAB ist ein Jahresbetrag. Er steht Ihnen bei einem Einzug nach dem 1. 7. heuer auf jeden Fall zu.
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