Verfasst von:
mangotree am
25.06.2008 03:12
|
|
THEMA: Freier Dienstnehmer + selbst. Zuverdienst |
Hallo!
Ich bin in einer ähnlichen Situation wie im Forum-Beitrag unten "Freier Dienstnehmer + Zuverdienst". Ich habe seit Jahren bereits einen freien Dienstvertrag, geringfügig, und bin selbstversichert nach 19aASVG. Zusätzlich arbeite ich seit 2006 selbständig als Journalistin und überschreite die GSVG-Einkommensgrenze von 4.188 (2008). Ich habe die selbständige Tätigkeit 2006 ordnungsgemäß der SVA gemeldet, habe den Fragebogen ausgefüllt, habe bei den "sonstigen Erwerbseinkünften" auch angegeben, dass ich zusätzlich einen freien Dienstvertrag habe. Und habe dann das Schreiben der SVA erhalten, dass ich nur in die GSVG-Pensionsversicherung einbezogen werde, nicht aber in die Krankenversicherung. War sehr verwundert und habe danach bei der SVA angerufen und nochmals gesagt, dass ich zwar krankenversichert bin, aber nur für mein geringfügiges Einkommen, und warum ich von meinem größeren Einkommensteil keine KV bezahlen muss. Man hat mir gesagt, dass sie "nachgeschaut hätten", gesehen hätten, dass ich ja selbstversichert bin, damit bereits eine KV vorliegt und dass das ausreicht.
Kann es sein, dass hier ein Fehler der SVA vorliegt?? Ich dachte und man liest überall, dass man im GSVG bei Überschreiten der Einkommensgrenzen automatisch pflichtversichert ist (KV + PV) und dass der Grundsatz der Mehrfachversicherung gilt? Habe ich hier weitere Auskunftspflichten trotz Fragebogen und nochmaliger telefonischer Nachfrage?
Vielen Dank für alle Infos zu diesem Thema!
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
25.06.2008 03:12
|
|
THEMA: Re: Freier Dienstnehmer + selbst. Zuverdienst |
Sie sollten bei der GKK nachfragen, eventuell haben Sie eine Selbstversicherung für Geringfügige abgeschlossen? Diese beträgt ca. € 50,-- / Monat und inkludiert die Krankenversicherung. Am besten Sie fragen unter Ihrer SV-Nummer auf der GKK nach.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
|
|
|
|