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Verfasst von: bp22 am 24.06.2008 12:00
 


THEMA:  Heimfahrten
Hallo, ich arbeite in Brüssel, mein Wohnort ist jedoch Stuttgart. Mein Steuerberater hat 12 Heimfahrten für das Jahr 07 angegeben. Jetzt verlangt das Finanzamt einen Nachweis über gefahrene 16000 km. Bin allerdings immer mit Zug/Flugzeug unterwegs gewesen und habe auch nur 6 Belege hierfür. mein eigenes Auto hat km die für eine einzige Fahrt ausreichen würden. Was nun? Weitere Fahrten kann ich nicht belegen. Bekomme ich jetzt probleme mit dem Finanzamt? Als der Steuerberater die Steuererklärung ausfüllte, meinte er ich bräuchte keine Belege und er gibt jetzt einfach 12 Heimfahrtan an. Was könnte ich noch tun? Dank und Gruß
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 24.06.2008 12:00
 


THEMA:  Re: Heimfahrten
Ich würde die Kosten für Flugzeug und Zug geltend machen.Vielleicht können Sie alle Fahrten glaubhaft machen auch ohne Belege,z.B.durch Bestätigungen von Besprechungen, Terminkalender,etc. Aber dafür auf das Kilometergeld verzichten. Es sei denn, dass es für Familienheimfahrten auch in Deutschland eigene Regelungen gibt, sowie bei uns.
Verfasst von: andrea am 31.01.2011 16:14
 


THEMA:  Heimfahrten

sehr geehrte damen und herren!

mein bekannter ist deutscher staatsbürger und arbeitet hier in österreich. wohnt bei seiner mutter (alleinstehend) muss sich um haus und großeltern sorgen.

kann er die kosten für die heimfahrt bei der arbeitnehmerveranlagung geltend machen?

wenn ja wieviele km bzw. bis zu welchem betrag?

danke für ihre Antwort.

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