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Verfasst von: Alex am 30.06.2008 07:22
 


THEMA:  Werbungskosten Ausbildung im "€-Ausland"
Hallo; eine Frage bzgl. Werbungskosten - Situation: Teilzeit-Graduiertenstudium im €-Ausland (UK). Was hierbei (vor allem bei den Präsenzphasen - Reise-, Unterkunfts-Aufwand, Kurskosten, etc.) abgesetzt werden kann, ist soweit bekannt. Nur bezüglich der genauen Beträge bin ich mir nicht sicher - da großteils in Fremdwährung (GBP) verrechnet. Bei direkt überwiesenen und mit Karten beglichenen Beträgen sollte das klar sein - der entsprechende Euro-Betrag (inkl. ev. Gebühren) ist ja am Kontoauszug ersichtlich. Wie ist jedoch der Wechselkurs zu handhaben, wenn etwas in bar mit Fremdwährung bezahlt wurde (z.B. Bustickets o.Ä. - Belege natürlich vorhanden)? BTW: Im Zuge des Aufnahmeverfahrens zum Studium waren u.A. ein TOEFL und ein Bewerbungsverfahren vor Ort (Reisekosten ...) zu absolvieren - sind die dafür entstandenen Ausgaben ebenfalls absetzbar (obwohl ja nicht _direkt_ mit der beruflichen Tätigkeit und dem Studium an sich verbunden)? Vielen Dank im Voraus.
Verfasst von: jeannie am 30.06.2008 07:22
 


THEMA:  Re: Werbungskosten Ausbildung im "€-Ausland"
Für Fremdwährungsbelege können Sie verwenden: - den jeweiligen Tageskurs - den Umrechnungskurs der letzten (zeitnahen) Barbehebung - einen Durchschnittswert für den gesamten Abrechnungszeitraum Alle 3 Berechnungsarten ergeben realistische Werte. Ich bezweifle jedoch, dass alle oben angeführten Kosten anerkannt werden. lg jeannie
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