Jein.
Egal ob selbstständige Arbeit, V+V, Land- und Forstwirtschaft,... die Zuverdienstgrenze von 730,- gilt. Aber NUR "in Verbindung mit unselbstständiger Arbeit".
Das heißt:
Zu Ihrer unselbstständigen Tätigkeit dürfen Sie zusätzlich 730,- Gewinn erzielen, egal aus welcher anderen Einkunftsart.
Auch umgekehrt: Sie dürfen zu jeder anderen Einkunftsart 730,- unselbstständig steuerfrei dazuverdienen.
Der Zuverdienst von 730,- gilt aber nicht für sA und V+V extra, sondern nur als Gesamtsumme.
Für den Gewinn zwischen 730,- bis 1440,- gilt eine Einschleifregelung.
lg jeannie |
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