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Verfasst von: Martin Walter am 24.06.2008 20:34
 


THEMA:  Steuerpflicht bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit
Ich bin unselbständig erwerbstätig, beziehe daneben Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung! Gilt in diesem Fall auch die Grenze der Steuerpflicht von 730 € für den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit?
Verfasst von: jeannie am 24.06.2008 20:34
 


THEMA:  Re: Steuerpflicht bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit
Jein. Egal ob selbstständige Arbeit, V+V, Land- und Forstwirtschaft,... die Zuverdienstgrenze von 730,- gilt. Aber NUR "in Verbindung mit unselbstständiger Arbeit". Das heißt: Zu Ihrer unselbstständigen Tätigkeit dürfen Sie zusätzlich 730,- Gewinn erzielen, egal aus welcher anderen Einkunftsart. Auch umgekehrt: Sie dürfen zu jeder anderen Einkunftsart 730,- unselbstständig steuerfrei dazuverdienen. Der Zuverdienst von 730,- gilt aber nicht für sA und V+V extra, sondern nur als Gesamtsumme. Für den Gewinn zwischen 730,- bis 1440,- gilt eine Einschleifregelung. lg jeannie
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