Verfasst von:
Ivanhoe am
25.06.2008 18:47
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THEMA: Einkommenssteuer als freier DN |
Wenn ich einer Teilzeit-Tätigkeit nachgehe (als Dienstnehmer), zusätzlich als freier Dienstnehmer geringfügig arbeite und insgesamt 10900,- Euro/Jahr überschreite, bin ich steuerpflichtig nach EStG.
Nun meine Fragen dazu:
1. muss ich das gesamte Einkommen aus dem freien Dienstvertrag versteuern, oder nur den Teil, der über die 10900,- Euro geht?
2. Wie hoch ist der Steuersatz? 38,5 % ?
3. Muss ich sonst mit anderen Abgaben bezüglich meines geringfügigen freien Dienstvertrages rechnen?
4. Ist es also ratsam, die obige Grenze nicht zu überschreiten und wenn doch, auf was sollte man besonders achten?
Ich wäre ihnen für ihre Hilfe sehr dankbar!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
25.06.2008 18:47
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THEMA: Re: Einkommenssteuer als freier DN |
Das gesamte Einkommen (Sie können aber Betriebsausgaben absetzen)
Der Grenzsteuersatz beträgt 38,33%.Sie können auf bmf.gv.at/steuervergleichsrechner,
die Steuer genau berechnen.
Nein
????Wenn man die Grenze überschreitet, verdient man ja auch mehr, die Steuern betragen nicht 100%?????
www.steuerberatung-weiss.at
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01 533 16 37
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Verfasst von:
jeannie am
25.06.2008 18:47
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THEMA: Re: Einkommenssteuer als freier DN |
Nein.
Da gibt es ein Mißverständnis.
Sie müssen alles versteuern (also zur Steuer anmelden), aber nicht für alles Steuer zahlen.
In Ihrem Fall ist noch zu berücksichtigen, welche Ausgaben Sie für den Freien Dienstvertrag haben. So werden Sie im Folgejahr automatisch von der GKK den Zahlschein für die Jahres-SV bekommen. Außerdem sind bestimmt Fahrtkosten (km-Geld oder Fahrscheine) oder sonstige berufsbedingte Kosten angefallen.
Von Ihrer Teilzeitarbeit ist auch SV, VAB, PP, WKP etc. abzuziehen.
Da diese Beträge nicht bei jedem Steuerpflichtigen gleich sind, ist der Betrag von 10.900,- nur ein Richtwert.
Im Prinzip ergibt sich aber daraus Ihre Schlußfolgerung, dass jeder zusätzliche Euro mit 38,33 % besteuert wird.
Da hat nichts mit dem Zusatzeinkommen zu tun - würden Sie alles aus einer Hand bekommen (Vollzeit, höherer Stundenlohn, ...), wäre der Rechenweg der selbe, die Steuer also in selber Höhe.
Da bei höherem Verdienst auch zusätzliche SV anfällt, können Sie damit rechnen, dass Ihnen von jedem zusätzlichen Euro nur die Hälfte bleibt. Frau Weiß hat schon Recht, dass mehr bleibt, wenn man mehr verdient.
Es gibt sogar noch einen Vorteil:
Nur wenn Sie Lohnsteuer zahlen, können Sie auch erhöhte Kosten der Berufsausübung (=Werbungskosten) wie Pendlerpauschale oder Arbeitskleidung, Lebensversicherung, Krankenkosten, etc. absetzen!
lg jeannie
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