Verfasst von:
chrissi petutschnigg am
01.07.2008 05:25
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THEMA: wohnraum als werkstatt |
hallo,
ich mache mich im herbst selbständig und habe meine werkstatt in meiner wohnung.
nun kann ich ja diesen einen raum anteilig als betriebsausgabe geltend machen.
kann ich mir zusätzlich die vorsteuer hierfür vom finanzamt zurückholen?
vielen dank im vorraus!
chrissi
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
01.07.2008 05:25
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THEMA: Re: wohnraum als werkstatt |
Lieber Herr Petutschnigg,
Wenn der Raum ein rein betrieblich genutzter Raum ist und mindestens 10 % der Gesamtwohnfläche ausmacht und Sie überdies kein Kleinunternehmer nach UStG sind, dann können Sie sich die anteilige Vorsteuer holen
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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