Verfasst von:
Wolve am
24.09.2008 15:26
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THEMA: Angestellt und Selbstständig |
Hallo,
ich bin in der IT-Branche tätig und würde nun bei einem neuen Unternehmen anfangen. Das alte Unternehmen würde mich für diverese Arbeiten bezahlen.
Es stellt sich mir nun die Frage, sofern der zukünftige Arbeitgeber zustimmt, wie ich dies steuerrechtlich vereinbahren könnte. Stichwort Einkommenssteuer und Sozialversicherung.
Was muss ich da beachten und wieviel von den Nettoeinkünften der selbständigen Tätigkeit (die sich vorerst unter EUR 10.000,- bewegen würde) müsste ich dann ans Finanzamt bezahlen?
weiß hier jemand Rat?
vielen Dank und lg
Wolve
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Verfasst von:
jeannie am
24.09.2008 15:26
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THEMA: Re: Angestellt und Selbstständig |
Für SV: ab 4188,- Zusatzverdienst (genauer: Gewinn nach Abzug Ihrer Spesen).
Für FA werden beide Einkünfte (wiederum: nach Abzug der Ausgaben) zusammengezählt. Die Freigrenze/Jahr liegt bei 730,-.
Ich gehe davon aus, dass Sie eine Vollbeschäftigung annehmen. Vom Zusatzverdienst ist rund die Hälfte an SV und Steuer abzuliefern.
lg jeannie
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Verfasst von:
Nikola am
23.06.2009 05:58
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THEMA: Re: Angestellt und Selbstständig |
Ich habe einen ähnlichen Fall und noch einige offene Fragen:
1. Ich bin unselbständig beschäftigt und zahle schon SV und die Steuerbemessungsgrundlage ist auch über 10000. Was ich nun nicht verstanden habe: Die ca. 4100 EUR Grenze für die SV, gilt sie rein für die selbständige Arbeit, also kann ich bis 4100 im Jahr noch zusätzlich selbständig verdienen und keine SV zahlen?
2. Dass ich dann Einkommenssteuer zahlen muss ist mir klar. Aber wie meldet man die Honorarnoten? Wie viel administrativer Aufwand ist das Ganze?
3. Bis wann muss man die Honorarnoten melden? Welche Strafen /Strafrahmen sind für das Versäumen der Frist und welche für das überhaupt nicht melden angesetzt?
Danke im Voraus für die Antworte, damit wären meine Fragen endlich geklärt.
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