Verfasst von:
Ronald am
03.07.2008 09:15
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THEMA: Gemischte Nutzung |
Hallo,
ich habe die Möglichkeit ein Reihenhaus zu kaufen, dass ich bis jetzt gemietet habe und sowohl privat (EG) als auch beruflich (OG) nutze. Derzeit sezte ich einen ca. 40%igen Anteil der Miete/Betriebskosten als Betriebsausgabe ab.
Wie kann das nach dem Kauf ausschauen (zu ca. einem Drittel werde ich den Kauf finanzieren)? Kann ich z.B. einfach die bisherigen Aufwendungen (weil angemessen) weiter als Betriebsausgabe geltend machen bzw. welche andere Möglichkeiten habe ich hier?
Sollte die Frage hier zu umfassend sein, bitte zumindest um erste Hinweise.
Vielen Dank, Ronald
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Verfasst von:
jeannie am
03.07.2008 09:15
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THEMA: Re: Gemischte Nutzung |
Sind Sie selbstständig?
Betriebliche Nutzung ist kein Problem, berufliche Nutzung hängt vom Hauptarbeitsplatz ab.
Das hängt zu einem Großteil von ihrem Beruf ab: Büros (Kanzleien, Ordinationen) mit Kundenverkehr, Malerateliers, ... sind privat nicht nutzbar. Ein Kriterium ist ja, dass Sie überwiegend von zu Hause aus arbeiten.
Der betriebliche Anteil ("ausschließlich betrieblich genutzte Teil") der Fläche ist auch wesentlich (siehe den Eintrag von vorgestern: Werkstätte in Wohnung).
Bekannte OGH-Entscheidungen betrafen immer Lehrer, Vertreter, ... die zu Hause Ihr "Büro" haben, aber eigentlich in der Schule, auf der Straße,... arbeiten.
Extra angemietete Räume waren nie Streitpunkt.
lg jeannie
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Verfasst von:
Ronald am
03.07.2008 09:15
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THEMA: Re: Gemischte Nutzung |
Liebe Jeannie!
Das habe ich jetzt verstanden. Vielen Dank für die Auskunft!
Allerdings drängst sich beim Thema Vermietung noch eine Frage auf. Wenn Ihnen die Beantwortung an dieser Stelle inzwischen zu aufwändig sein sollte, verstehe ich das, ich stelle sie einmal in der Hoffnung, dass vielleicht doch eine Antwort den Weg zu mir findet ...
Ganz genau sind wir eine GesbR (meine Gattin und ich je 50%). Wir könnten nun ja als "Privatpersonen" unserer GesbR die Bürofläche vermieten (ortsüblicher Wert).
Was ich bei dieser Variante nicht verstehe, dass sich hier die Betriebsausgaben der GesbR für die Miete und die Betriebseinnahmen aus Vermietung "als Privatpersonen" auf "0" ausgleichen (genau genommen aufgeteilt auf je 50%).
D.h. anders ausgedrückt, wir würden unserer GesbR die Bürofläche kostenlos zur Verfügung stellen und das kann doch nicht sein. Wo liegt hier mein Denkfehler?
(Anmerkung: Wir hatten bereits aus anderen Gründen die Umwandlungder GesbR in eine OG angedacht, falls bei dieser Variante die fehlende Rechtspersönlichkeit der GesbR ein Hindernis sein sollte)
LG Ronald
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