Verfasst von:
Moritz am
02.07.2008 11:51
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THEMA: Pendlerpauschale und Kilometergeld |
Hallo,
ich wohne in Deutschland (deutscher Staatsbürger) und arbeite demnächst bei einer Firma in Wattens, Tirol.
Ich werde täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren, bin also Grenzgänger. Die einfache Entfernung beträgt 91 km.
Ich versuche gerade, mich mit dem österreichischen Steuersystem anzufreunden ;-)
Dass ich in Österreich besteuert werde, scheint klar zu sein, da Wattens weiter als 30 km von der Grenze DE-AT entfernt liegt.
Es kommt die kleine 60-km Pendlerpauschale zum Einsatz, soweit ich alles richtig verstanden habe.
Aber nun: Was ist das Kilometergeld? Es wurde ja auf 0,42 EUR erhöht. Kann man das am Jahrenende auch für die täglichen Fahrten zu Arbeitsstelle steuermindernd geltend machen? Das wären ca. 9000 EUR...
Danke für jeden Tipp!
Moritz |
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Verfasst von:
jeannie am
02.07.2008 11:51
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THEMA: Re: Pendlerpauschale und Kilometergeld |
Das PP ersetzt ALLE Kosten für den Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz, egal ob eigener PKW, Bus, Bahn, Mitfahrgelegenheit oder regelmäßige Fahrgemeinschaft.
Das km-Geld können Sie geltend machen, wenn Sie mit Ihrem Privat-PKW Dienstfahrten erledigen. Oder mit dem PKW abends zur Weiterbildung fahren.
Entweder erhalten Sie den amtlichen Satz vom DG ersetzt. Oder Sie machen Ihn bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend. Zahlt der DG weniger, können Sie die Differenz bei der ANV geltend machen. Zahlt der DG mehr, wird die Differenz mit dem Lohn versteuert.
Wären sie selbstständig, steht Ihnen das km-Geld als Abschreibposten sowohl für die Strecke Wohnung - Arbeitsplatz als auch für alle beruflcihen/betrieblichen Fahrten zu.
Übrigens, das PP wurde ebenfalls erhöht.
lg jeannie |
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