Folgendes Problem:
Ich arbeite geringfügig in einem Geschäft und verdiene dort 242 EUR pro Monat. Diese Beschäftigung werde ich mit Ende September aufgeben.
Ab Anfang September werde ich meine Eigentumswohnung untervermieten und dadurch ca. 320 EUR pro Monat Mieteinkünfte haben.
So weit so gut, da keine Grenzen (Umsatzsteuer, Familienbeihilfe, Einkommenssteuer, Sozialversicherung) überschritten werden.
Nur habe ich jetzt bei einem Kunstwettbewerb gewonnen und dass Werkstück wird auf Honorarnotenbasis gefertigt(ca. 2600 EUR)
Wie funktioniert dass jetzt mit der Sozialversicherungsgrenze, da man ja unter die Regelung für die "neuen Selbständigen" fällt und dort die Grenze von 4.188,12 EUR gilt(weil man ja nebenbei noch einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht), oder habe ich dass falsch verstanden? Wird das übers ganze Jahr gerechnet? Und würden in diesem Fall auch die bereits vergangenen Monate des laufenden Jahres zum Nachzahlen sein(Sozialversicherung)?
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