Bei der Verlassenschaftsverhandlung nach meiner verstorbenen Großmutter habe ich anstelle meines ebenfalls bereits verstorbenen Vaters ein Grundstück mit darauf erbautem Wohnhaus bekommen. 3/5 habe ich geerbt, 2/5 habe ich von anderen Miterben zum Verkehrswert erworben. Im Vertrag stand es handelt sich um eine gemischte Schenkung.
Meine Frage ist nun: falls ich das Haus und Grundstück innerhalb von 10 Jahren verkaufe, fällt es unter die Spekulationsfrist? Ich habe gelesen, wenn der Schenkungscharakter überwiegt, NEIN.
Danke für Ihre Antwort |
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