Guten Tag,
ich stelle mir gerade die Frage, ob bei einer vorliegenden 50%igen Behinderung (Behindertenpass) Spitalskostenbeiträge als ausßergewöhnliche Belastungen bei Behinderung (Heilbehandlung (Rz851), Arzt- und Spitalskosten) geltend gemacht werden können?
Vielen Dank für eine Antwort!
Rudolf
|
|