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Verfasst von: Robert am 08.07.2008 06:15
 


THEMA:  Gründung GmbH
Sg. Damen und Herren! Gemeinsam mit meinem Kollegen haben wir vor in den nächsten Monaten eine GmbH zu gründen. Ist das richtig, dass jeder von uns (also 2x)eine Stammeinlage von 8.750,00 Bar einlegen müssen und der Rest als Forderung in der GmbH aufscheint? Weiters wird ja von uns zur Gründung eine Vorgesellschaft gegründet. Kann man auch hier bereits einen GF-Bezug ansetzen? Wenn ja wie hoch sollte der sein?? Vielen Dank!!!!!!!!!!!
Verfasst von: WT/StB am 08.07.2008 06:15
 


THEMA:  Re: Gründung GmbH
Wenn Sie eine GmbH gründen, müssen sie bei einer Bargründung mindestens EUR 17.500,00 einzahlen, bei zwei Gesellschaftern also EUR 8.750,00 pro Kopf. Die verbleibenden EUR 17.500,00 werden NICHT als Forderung ausgewiesen, es sei denn, sie wurden von der GmbH eingefordert. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist für den Laien eine komplexe Angelegenheit, mit der Sie einen Steuerberater Ihres Vertrauens betrauen sollten. Die dahingehende Beratung sprengt den Rahmen des Forums bei weitem.
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