Hallo,
ich bin als Angestellter in einem Unternehmen als IT-Betreuer tätig. Zusätzlich unterrichte ich im WIFI und führe gelegentlich IT-Beratungsdienste durch. Im Jahr 2007 sind habe ich hierfür rund EUR 3.000,- erhalten. Somit habe ich 14 Monatsgehälter und zusätzlich noch die EUR 3.000,-
Nun wollte ich meine Einkommenssteuererklärung machen und stelle fest, dass für mich am besten die Basispauschalierung zutritt. Sobald ich diese jedoch auswähle (In FinanzOnline) werden meine Reisekosten welche ich aufgrund von Fortbildungen usw. ja durch mein Angestelltenverhältnis entstanden sind nicht gültig sind, da diese mit der Basispauschalierung (6%) bereits abgedeckt sind.
Die 6% sind jedoch viel geringer als die tatsächlichen Kosten. Für die EST-Erklärung 2006 habe ich das ja gleich durchgeführt.
Ist es seit 2007 tatsächlich so, dass ich meine tatsächlichen Reisekosten nicht mehr absetzen kann weil ich der Basispauschalierung unterliege?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, denn aus dem Selbstständigenbuch vom BMF bin ich auch nicht schlau geworden.
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