Ich bin als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit und muss deshalb auch keine monatlichen bzw. quartalsweisen Voranmeldungen an das Finanzamt abgeben. Wenn jetzt jedoch Erwerbssteuer anfällt, wann ist diese an das Finanzamt zu bezahlen? Bis spätestens 15. Februar in Folge der jährlichen Umsatzsteuererklärung oder bereits vorher?
vielen Dank,
Harald Weiser
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