Ich habe mal gehört, daß man als nichtselbständig Erwerbstätiger von der eingereichten Arbeitnehmerveranlagung "zurücktreten" oder so kann, zB im Falle einer Nachzahlung. Stimmt das und wo genau würde das stehen?
Weiters würde mich interessieren, ob eine Arbeitnehmerveranlagung Sinn macht, wenn ich zB in einem Jahr nicht gearbeitet habe da ich in Karenz war, und das einzige zu veranlagen die Kirchensteuer wäre?
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