Verfasst von:
f.p. am
13.07.2008 11:16
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THEMA: Neben Einkünften aus NSA auch was anderes? |
Hallo!
Neben meinem Beruf als kaufmännischen Angestellten, für den ich ganz normale Einkünfte aus NSA erziele, möchte ich nun offiziell gelegentliche Nebentätigkeiten wie etwa Gartenpflege, div. handwerkliche Arbeiten für Leute in meiner Umgebung durchführen, da die Nachfrage danach anscheinend gegeben ist...
Nun stellt sich mir die Frage, was ich dabei beachten muss.
- Muss ich da irgend etwas anmelden?
- Kann ich für diese Leistungen beispielsweise eine ganz normale Rechnung (ohne Ust) ausstellen?
- Eine Einkommensteuererklärung ist durch das zusätzl. Einkommen nun notwendig, oder? (Gibt es da noch einen Freibetrag, den ich zu den Einkünften aus NSA dazu verdienen kann, ohne eine EK-St-Erklärung machen zu müssen bzw. ohne das zusätzl. Geld versteuern zu müssen?
Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen!
Herzlichen Dank, |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
13.07.2008 11:16
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THEMA: Re: Neben Einkünften aus NSA auch was anderes? |
Eine Gewerbeanmeldung ist nötig. Lassen Sie sich dazu bei der Wirtschaftskammer beraten.
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt und der Sozialversicherung bekannt zu geben. Rechnungen können Sie ausstellen. Wenn das Jahreseinkommen unter € 10.900 liegt, fällt keine Einkommensteuer an.
Für die Sozialversicherung gibt es eine Jahreszuverdienstgrenze von € 4.188,12 - Unfallversicherung in Höhe von rd. € 7 pro Monat fällt jedoch an.
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