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Verfasst von: Bertram am 15.07.2008 04:01
 


THEMA:  nicht verkaufte Lebensmittel
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich betreibe ein paar mal im Jahr einen kleinen Imbissstand bei Open Air-veranstaltungen. Da der Bedarf im vorhinein oft schwer abschätzbar ist (z.B. wegen Wetter), bleibt regelmäßig Ware übrig. Ich schenke die nicht verkaufte Ware dann im Bekanntenkreis her. Ist das steuerlich o.k. so? Ich meine, was ist wenn das Finanzamt mal sagt du hattest so und soviel Ware, also musst du auch mehr Einnahmen haben?
Verfasst von: Jutta Rapp am 15.07.2008 04:01
 


THEMA:  Re: nicht verkaufte Lebensmittel
Um Kalkulationsdifferenzen zu vermeiden ist es ratsam Aufzeichnungen über die Menge und Art der Waren zu führen, welche nicht verkauft werden. Weiters sollten Sie im Bedarfsfall nachweisen können, wie oder wo die Ware entsorgt wurde!!
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