Sehr geehrter Damen und Herren,
bei meiner österr. Firma gibt es folgende Regelung für die private Nutzung eines Firmenautos:
1,3% vom Anschaffungswert sind netto direkt an die Firma zu bezahlen und nur die restl. 0,2% (1,5%-1,3%) stellen den Sachbezug dar.
Somit ergeben sich bei einem Auto mit AW 24000.- folgende Kosten.
312.- netto direkt an die Firma und
48.- Sachbezug
Außerdem sind jene Anschaffungskosten die über 24000.- hinausgehen selber zu tragen.
Meine Frage ist nun ob man die Kostenbeteiligung (312.-) für die Privatnutzung oder den Selbstbehalt an den Anschaffungskosten steuerlich in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen kann?
ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend :)
vg
rainer
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