Hallo,
ich hätte da ein spezielles Anliegen, für das ich gerne eine definitive Antwort hätte. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!
Folgendes:
Letztes Jahr war ich als freier Dienstnehmer bei einer Firma beschäftigt, über die mit jeder Honorarnote die Sozialversicherung abgerechnet wurde.
Heuer hab ich mich selbständig gemacht und da ich mir die Vorsteuer für die letztes Jahr gekauften Betriebsgüter zurückholen wollte, verzichtete ich generell auf die Kleinunternehmerregelung und vorallem auch im Nachhinein für das vergangene Jahr.
Jetzt musste ich natürlich auf die auf freiwillige Basis verdienten Honorare mit 20% nachverrechnen bzw. versteuern (also Gutschrift und berichtigte Rechnungen).
Dies hab ich getan. Zu dem Zeitpunkt war mir nicht ganz klar, ob ich die Ust jetzt zum Betrag vor Abzug der Sozialversicherung über die Firma dazurechnen musste oder danach. Die Dame vom Finanzamt sagte, es sei egal, deshalb wählte ich die Variante nach Abzug.
Heute rief mich der damalige Auftraggeber an und meinte, sie hätten jetzt erneut zwei gleiche Fälle, jedoch meinten zwei unabhängige Steuerberater derer, man müsse die Ust zum dem Betrag dazurechnen, bei dem die Sozialversicherung damals noch nicht abgezogen wurde. Heute rief ich erneut am Finanzamt an, dort meinte jemand bei diesem Nullsummenspiel sei das nicht relevant.
??? Da für mich das noch nicht logisch erscheint, würde ich jemand bitten, der sich damit auskennt mir zu antworten.
Danke für die Mühe,
sandra
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