Verfasst von:
Miguel am
19.07.2008 00:00
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THEMA: Überweisung falsch |
Hallo,
komme zwar aus Deutschland, denke aber hier kann man mir hoffentlich auch helfen.
Hatte 2007 einen Auftrag im Bauwesen. Hier hatte ich normal meine Rechnung gestellt.
Mit der Überweisung ging es aber nicht korrekt zu, so dass der Investor mir mein Rechnungsbetrag bar auf der Baustelle bezahlt hatte. Jedoch hat die Mehrwertsteuer gefehlt. Es wurde mir zugesichert, dass diese schnell bezahlt wird.
Ich habe die Rechnung, die er gleich mitgebracht hatte unterschrieben mit dem Vermerk Betrag in bar erhalten.
Als ich fertig war bin ich wieder in meine Heimatstadt zurückgekehrt. 4 Monate vergingen ohne Reaktion, dann rief ich dort an und fragte nach, wann die fehlende Mehrwertsteuer kommt. Nichts passierte. Nach 10 Monaten erhielt ich endlich die Mehrwertsteuer per Überweisung jedoch vom Investor sein persönliches Konto und als Darlehen deklariert!!!!! Ich will dies per Schreiben korrigieren und als die fehlende MwSt. verbuchen. Was soll ich tun?
Eine Rücküberweisung will ich nicht, da ich befürchte, das Geld nie wieder zu bekommen. Muss diese Steuer demnächst abführen.
Bitte um kurze Rückantwort.
Vielen Dank!!! |
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Verfasst von:
student am
19.07.2008 00:00
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THEMA: Re: Überweisung falsch |
Wurde die Mehrwertsteuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten an das Finanzamt abgeführt?
Vereinbarte Entgelte: Umsatzsteuer ist in voller Höhe nach Rechnungslegung an das Finanzamt zu bezahlen.
Vereinnahmte Entgelte: Umsatzsteuer ist nach Zahlung eines (Teil)entgeltes an das Finanzamt zu bezahlen.
Somit: Eingang des Nettobetrages (Abfuhr der anteiligen Umsatzsteuer), Eingang der Umsatzsteuer(Restbetrag) -> (Abfuhr der anteiligen Umsatzsteuer)
Aufgrund der langen Zahlungsfrist ist die Bezeichnung "Darlehen" nicht falsch ;-)
PS: Antwort nach österreichischem Recht
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