Hallo,
jetzt habe ich noch eine Frage betreffend Vermietung ;)
Wir begannen im Jahre 1999 mit dem Umbau eines Hauses mit Wohnungen die für die Vermietung bestimmt sind. In einer Wohnung wohnte von Beginn an eine Person drinnen, das heißt diese Wohnung wurde von Beginn der Umbaumaßnahmen mit einem Drittel der Anschaffungskosten (es sind drei Wohnungen) in die Abschreibung mit reingenommen. Über die Jahre gesehen kamen dann immer mehr Posten dazu, bis auch mal die anderen beiden Wohnungen nach der Fertigstellung des Umbaus in die Afa mit reingenommen wurden.
Vor geraumer Zeit zog nun aber die Person in der Wohnung aus die von Beginn an in die Afa mit rausgenommen wurde. Der Umbau dieser Wohnung begann nach dessen Auszug? Hätte man diese Wohnung aus der Afa wieder rausnehmen müssen oder läuft die Afa trotzdem weiter auch wenn man mit dieser Wohnung keinen Umsatz generiert?
Zweite Frage. Wir haben die Anschaffungskosten durch drei zwecks der Afa auf die jeweiligen drei Wohnungen aufgeteilt, was wäre aber nun wenn wir eine vierte Wohnung aus dem Hut zaubern würden? Eine nachträgliche Teilung der Anschaffungskosten durch vier geht ja nicht? |
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